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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97   

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VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97 (https://dejure.org/1998,7651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.1998 - 13 S 1419/97 (https://dejure.org/1998,7651)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 1998 - 13 S 1419/97 (https://dejure.org/1998,7651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Vorliegen einer "Regelausweisung" bei späterem Bewährungswiderruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Istausweisungsgrund bei Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Ausweisung aus spezialpräventiven und generalpräventiven Gründen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz; Resozialisierungsgedanke bei der Strafaussetzung zur Bewährung; Handeln mit Kokain als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 159
  • DÖV 1999, 614
  • InfAuslR 1999, 112
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96

    Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Ein straffällig gewordener Ausländer darf aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 zum Zwecke der Spezialprävention ausgewiesen werden, wenn die Voraussetzungen des Gefahrenbegriffs erfüllt sind, der für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten gilt (vgl. den Beschluß des BVerwG vom 15.7.1997 - 1 C 24.96 -, InfAuslR 1998, S. 4 (7) m.w.N.).

    Dieses setzt eine konkrete Gefahr neuer erheblicher Störungen voraus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.7.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.09.1996 - 10 CS 96.2439
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Ein bei besonderem Ausweisungsschutz zur Regelausweisung nach § 47 Abs. 3 S 1 AuslG (AuslG 1990) führender Istausweisungstatbestand nach § 47 Abs. 1 Nr. 3 AuslG aF (jetzt § 47 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990)) liegt auch dann vor, wenn die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz vom Strafrichter wegen Bewährungsbruchs rechtskräftig widerrufen worden ist und die Strafe deshalb vollstreckt wird (aA Bay VGH, Beschluß vom 17.9.1996 - 10 CS 96.2439 -, InfAuslR 1997, 29).

    Indes, und davon ist der Senat bereits in seinem Zulassungsbeschluß ausgegangen, hat der Senat Anlaß, die Frage, ob der Kläger einen Istausweisungstatbestand verwirklicht hat, im Hinblick auf den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.9.1996 - 10 Cs 96.2439 - (InfAuslR 1997, 29) nochmals zu überprüfen.

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Maßgebend insoweit ist im Rahmen des § 48 Abs. 1 AuslG, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft schwerwiegende Verfehlungen ernsthaft, d.h. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohen und damit von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 (65); vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 (159)).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Maßgebend insoweit ist im Rahmen des § 48 Abs. 1 AuslG, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß in Zukunft schwerwiegende Verfehlungen ernsthaft, d.h. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit drohen und damit von dem Ausländer eine bedeutsame Gefahr für ein gewichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 (65); vom 17.1.1989, BVerwGE 81, 155 (159)).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94

    Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Den Gegensatz bilden Ausnahmefälle, die durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet sind, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 1.9.1994 - 1 B 90.94 -, InfAuslR 1995, S. 5 f.).
  • BVerwG, 25.03.1994 - 1 B 30.94

    Aussetzung zur Bewährung - Strafvollstreckung - Strafrest - Aussetzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 13 S 1419/97
    Der Senat ist der Auffassung, daß sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof insoweit auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.3.1994 - 1 B 30.94 - (InfAuslR 1994, 311) zur Stützung seiner vom Senat divergierenden Auffassung nicht berufen kann.
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    BVerwG 1 C 11.99 VGH 13 S 1419/97.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die zugelassene Berufung im wesentlichen aus den folgenden Gründen zurückgewiesen (vgl. InfAuslR 1999, 112): Der Kläger erfülle den Ausweisungsgrund des § 47 Abs. 1 Nr. 3 AuslG a.F. Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung stehe nach dem vornehmlich spezialpräventiven Zweck dieser Vorschrift der Nichtaussetzung gleich.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Zwar führt diese Auffassung zu dem Ergebnis, dass die Beseitigung dieser Sperrwirkung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig nicht erreichbar ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2006 - 18 B 1324/06 -, juris m.N.; Thüringisches OVG, Beschluss vom 15.12.1998 - 3 ZEO 538/98 -, DÖV 1999, 614; OVG Berlin, Beschluss vom 13.5.2002 - 8 S 16.02 -, AuAS 2002, 138; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.3.2001 - 11 S 2111/00 -, VBlBW 2001, 327; Sächsisches OVG, Beschluss vom 11.4.2002 - 3 BS 162/01 -, SächsVBl 2002, 249; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 84 Rn 21 und Hailbronner, AuslR, § 84 AufenthG Rn 26 und 27); von dieser aus der bloßen Wirksamkeit der Ausweisung abgeleiteten Rechtsfolge wurden von der Rechtsprechung jedoch schon immer Ausnahmen zugelassen (anders wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.4.2005 - 18 B 443/05 -, juris und a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99

    Keine Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit bei Bewährungsstrafe bzw

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ausweisung nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG seien dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.11.1998 - 13 S 1419/97 - (InfAuslR 1999, 112) zufolge auch in den Fällen eines Bewährungswiderrufs gegeben.
  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99

    Öffentliche Zustellung einer Ausweisungsverfügung; Regelausweisung bei Verstoß

    Hat das Strafgericht wie vorliegend die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist der Tatbestand des § 47 Abs. 2 Nr. 1 AuslG nicht auch dann erfüllt, wenn diese Entscheidung zum Zeitpunkt der Ausweisungsverfügung widerrufen worden ist (BVerwG, Urteil vom 16.01.1999, InfAuslR 2000, 105 = DVBl. 2000, 425; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.01.2000, InfAuslR 2000, 277, Urteil vom 27.10.1999, EZAR 031 Nr. 5 = ESVGH Bd. 50, 111, Urteil vom 25.11.1998, InfAuslR 1999, 112).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 11 S 1526/99

    Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit: Betäubungsmitteldelikt - Widerruf

    Der Widerruf dieser Entscheidung durch den Beschluß des Amtsgerichts vom 18. Januar 1996 führt nicht dazu, das Tatbestandsmerkmal der unterbliebenen Aussetzung zur Bewährung zu bejahen (ebenso Bayer. VGH, Beschl. v. 17.9.1996, InfAuslR 1997, 29, m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 29.12.1998, InfAuslR 1999, 118; Kloesel/ Christ/ Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 47 AuslG RdNr. 28; a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.1998, InfAuslR 1999, 112 mit ablehnender Anmerkung Ventzke, InfAuslR 1999, 116; Vormeier, in: GK AuslG, § 47 AuslG Anm. 29; Hailbronner, Ausländerrecht, § 47 AuslG RdNr. 13).
  • OVG Berlin, 15.10.1999 - 8 S 14.99

    Sofortige Vollziehung einer Ausweisung; Voraussetzungen eines

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  • VG Dessau, 27.11.2003 - A 3 B 154/03
    Da die Sperrwirkung der Ausweisung einer Wiedereinreise ungeachtet einer gerichtlichen Entscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt wird, entgegenstünde (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG), hätte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch insoweit keinerlei Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Ausländers (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 1998 - 3 ZEO 538/98 - DÖV 1999, S. 614; OVG NRW, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 18 B 1095/95 - juris; Hailbronner, Ausländerrecht, Band 1, Stand: Mai 2003, § 45 AuslG, RdNr. 84 a).
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